Sturm & Hagel

Unser Schadenservice

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Schattentrennung

VERHALTEN & PFLICHTEN

  1. Verschließen Sie durch Sturm & Hagel entstandene Beschädigungen am Gebäude umgehend, welche ansonsten zu höheren Folgeschäden z.B. durch Regenwassereintritt führen können (Schadenminderungspflicht).
  2. Für Noteindeckungen verständigen Sie die Feuerwehr (122) oder einen Dachdecker.
  3. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
  4. Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.

INFOS ZUR SCHADENMELDUNG

  • Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
  • Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
  • Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
  • Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.

ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.

FRISTEN

  • Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
  • Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
  • Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
  • Bei „qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
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