Sturm & Hagel
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VERHALTEN & PFLICHTEN
- Verschließen Sie durch Sturm & Hagel entstandene Beschädigungen am Gebäude umgehend, welche ansonsten zu höheren Folgeschäden z.B. durch Regenwassereintritt führen können (Schadenminderungspflicht).
- Für Noteindeckungen verständigen Sie die Feuerwehr (122) oder einen Dachdecker.
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.
ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
- Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
- Bei „qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.