Personenschaden
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VERHALTEN & PFLICHTEN
- Leisten Sie verletzten Personen Erste Hilfe und rufen Sie die Rettung (144) und Polizei (133).
- Versuchen Sie die Unfallfolgen so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Übermitteln Sie uns schnellstmöglich Ihre Schadenmeldung.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Unfalldatum – Wann hat sich der Unfall ereignet?
- Unfallort – Wo hat sich der Unfall ereignet?
- Unfallhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Unfall gekommen?
- Daten der/des Unfallopfers – Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten.
- Arbeit-/Freizeit – Handelt es sich um einen Arbeits- oder Freizeitunfall?
- Medizinische Unterlagen – Befunde, Aufenthaltsbestätigungen, Arbeitsunfähigkeitsmeldungen.
- Kostenersatz – Behandlungshonorare inkl. Abrechnung der gesetzlichen Krankenversicherung.
ACHTUNG – Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung bevor Sie Therapien/Operationen in Anspruch nehmen, die nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
FRISTEN
- Der Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht frühestens 12 Monate ab Unfalldatum.
- Die Neubemessung der Invalidität mangels Eindeutigkeit ist bis 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
- Der Ersatz von Unfallkosten ist abhängig vom Vertrag bis 2 Jahre bzw. maximal 4 Jahre ab Unfalldatum möglich.
- Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.