Einbruch & Vandalismus
VERHALTEN & PFLICHTEN
- Achten Sie darauf, keine Spuren zu verwischen und verständigen die Polizei (133).
- Falls notwendig sperren Sie Konten, Kreditkarten und Sparbücher.
- Versuchen Sie die Schäden so gering wie möglich zu halten, ohne sich selbst zu gefährden.
- Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des Schadenfalles auf.
- Dokumentieren Sie alle Schäden durch Fotos und übermitteln Sie uns Ihre Schadenmeldung.
INFOS ZUR SCHADENMELDUNG
- Schadendatum – Wann hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenort – Wo hat sich der Schaden ereignet?
- Schadenhergang – Wie/Wodurch ist es zu diesem Schaden gekommen?
- Schadenhöhe – Was genau wurde beschädigt? (Auflistung inkl. Schätzung der Schadenhöhe)
- Schadenfotos – Bilddokumentation der entstandenen Schäden.
- Schadenregulierung – Kostenvoranschläge für Reparatur/Neukauf.
- Behördenprotokoll – Polizeiliche Anzeigenbestätigung des Einbruchs/Vandalismus.
ACHTUNG: Warten Sie auf die Freigabe der Versicherung, bevor Sie mit Reparaturen beginnen.
FRISTEN
- Alle Leistungsansprüche sind binnen 3 Jahren geltend zu machen.
- Für Ansprüche bis 12 Monate ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Neuwert.
- Für Ansprüche nach 12 Monaten ab Schadendatum erfolgt die Entschädigung zum Zeitwert.
- Bei “qualifizierter“ Ablehnung durch die Versicherung beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.